Mittwoch, 22. April 2020

Sportabzeichen

Leider haben wir noch kein grünes Licht für die diesjährige Abnahme des Sportabzeichens bekommen.

In Baden-Württemberg gilt das Kontaktverbot nach dem Vorbild der bundeseinheitlichen Entscheidung bis mindestens zum 3. Mai. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiterhin nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies betrifft auch das gemeinsames Sporttreiben.

Erst wenn die Landesregierung die Beschränkungen für Sportstätten aufhebt bzw. die Art der Beschränkung bekannt gibt, können wir mit der Planung beginnen und werden an dieser Stelle darauf hinweisen.

Dagmar-Stuetzel-Kaun