Montag, 5. Oktober 2020

Änderung des Abteilungsbeitrags zum 1.1.2021

Liebe Mitglieder,

wir informieren euch mit dieser Ausgabe über die beschlossene Neuregelung des Abteilungsbeitrages. Diese Neuregelung wurde im Abteilungsvorstand und -ausschuss erarbeitet und in der Mitgliederversammlung am 1.10.2020 beschlossen. Die Freigabe durch den Ausschuss der KSG erfolgte am 5.10.2020.


Zusammenfassung: Der Abteilungsbeitrag von 60€ pro Jahr wird ab 1.1.2021 auf die Aktiven im Alter von 19 bis unter 30 Jahre ausgedehnt. Er gilt in dieser Altersgruppe allerdings nur für Wettkampfsportler; für Breitensportler fällt er nicht an. 
Für die Altersgruppen bis 18 Jahre sowie 30 Jahre und älter gibt es keine Veränderung. Die Höhe des Abteilungsbeitrages und der Ermäßigung für weitere Familienmitglieder ändern sich ebenfalls nicht.


Einzelheiten:
Aktuelle Regelung: Der Abteilungsbeitrag wurde 2016 für Kinder/Jugendliche eingeführt, um die stark gestiegenen Kosten für den Trainingsbetrieb mit bis zu 6 Trainingstagen pro Woche und einer großen Anzahl an Sportlern zu finanzieren. Dieser galt zunächst bis 16 Jahre und wurde 2018 auf 18 Jahre angehoben. Der Abteilungsbeitrag gilt für alle Kinder/Jugendliche.

Aktuelle Beiträge für KSG-Mitgliedschaft und für den Abteilungsbeitrag:
      Jugendliche bis 18 Jahre
          60€ Abt.-Beitrag (ermäßigt für 2. Kind ff)
          70€ KSG-Beitrag
      Aktive (Erwachsene bis unter 30 Jahre)
          Kein Abteilungsbeitrag
          120€ KSG-Beitrag (70€ Azubi/Studenten)
      Senioren 30 Jahre und älter, Rentner
          Kein Abteilungsbeitrag
          120€ KSG-Beitrag (85€ Rentner)

Erfordernis und Kriterien für die Neuregelung des Abteilungsbeitrages: Die jugendlichen Sportler aus dem Laufteam werden älter und die ersten Jahrgänge erreichen 2020/2021 die Altersgrenze für den Abteilungsbeitrag (18 Jahre). Da aber viele von ihnen voraussichtlich weiterhin Leistungssport auf hohem Niveau betreiben und die Trainerkapazität in Anspruch nehmen sowie an Meisterschaften teilnehmen - also entsprechende Kosten verursachen - , besteht der Bedarf zu einer Neuregelung. 
Bei der Neuregelung hatten wir folgende Kriterien im Blick:
      Beitrag zur Finanzierung besonderer Leistungen der Abteilung (i.W. Trainer)
      Vermeidung von Mitgliederaustritten (Nettoverlust für Verein)
      Gute Verständlichkeit und Transparenz, einfache Abwicklung
      Gleichbehandlung vergleichbarer „Fälle“

Die Neuregelung konkret:
  • Jugendliche bis 18 Jahre
          keine Änderung
  • Aktive (Erwachsene bis unter 30 Jahre)
          60€ p.a. leistungsorientierte WK-Sportler
          Kein Abt.-beitrag für „Breitensportler
          120€ KSG-Beitrag (70€ Azubi/Studenten)
  • Senioren 30 Jahre und älter, Rentner
keine Änderung

Umsetzung: Der leistungsorientierte WK-Sportler ist definiert über die Mitgliedschaft in den Leistungsgruppen mit Wettkampforientierung, derzeit Gruppe 3 bis 4; die Mitgliedschaft in den Leistungsgruppen wird durch die Trainer bestimmt. Beim Wechsel vom Leistungssportler zum Breitensportler ist ein Wechsel in „ohne Abteilungsbeitrag“ möglich. Welche Gruppen als Leistungsgruppen gelten, werden jährlich durch den Vorstand definiert. 

Uns ist bewusst, dass dies eine etwas kompliziertere Regelung als bisher ist. Die einfache Lösung, also die generelle Anhebung der Altersgrenze für den Abteilungsbeitrag auf 30 haben wir verworfen, da wir auch solche Sportler an die Abteilung binden wollen, die z.B. aufgrund von Ausbildung/Studium/Beruf oder persönlichen Interessen nicht mehr Leistungssport betreiben.

Fragen bitte an robert.p.meier@gmx.de
  
Sportliche Grüße
Robert Meier